VISA
&
die Einreisebestimmungen
 

Noch bis Mitte der 90er Jahre konnte Thailand nur bis zu 14 Tagen visumfrei bereist werden. Schon damals ein Hohn. Nun hat sich das geändert und gilt folgendes: 

  • bis 30 Tage ohne Visum
  • ein noch sechs Monate gültiger Reisepass
  • Kinder benötigen ebenfalls einen Reisepass (Kinderausweise werden nicht akzeptiert.

Wer die visumfreie Zeit überzieht muss bei der Ausreise im Flughafen mit einer Strafe bis zu 500 Baht pro Mehrtag rechnen. Bei ein bis zwei Tagen drücken bei vernünftiger Erklärung die Beamten schon einmal ein Auge zu.

Anträge für Visa und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gibts auf der Webpage der Deutschen Botschaft in Bangkok. Hier Klicken!

Eine Verlängerung der 30-Tage-Regelung ist möglich: Per Kurzantrag kann bei der Einwanderungsbehörde in Phuket Town um weitere 30 Tage beantragt und genehmigt werden. Es empfiehlt sich einen "ordentlichen" Eindruck zu machen. Kosten 500 Bath. Anschrift:

Phuket Rd., Tel. 212108, Öffnungszeiten Mo.-Fr. 8.30-12 Uhr und 13- 16.30 Uhr; oder in Patong, Taweewong Rd., Nähe Ecke Soi Bangla, zum Strand hin.

Zudem wird bei einer Reise über die Grenze und wiederholter Einreise die 30 Tage Visafrei-Regelung wieder in Kraft gesetzt. Viele machen das im Süden bei einem Kurzbesuch in Malaysia.

Bei längeren Aufenthalten und Ein- sowie Ausreisen gilt folgendes
Touristenvisum "TR"      Aufenthalsdauer 60 Tage
(Touristen, Rentner, Verheiratete) kann mit brieflicher Begründung beantragt werden. Der Zeitraum ist aber auch bei einmaliger Aus-/Einreise zu erreichen.
Non-Immigrant-Visum "O" Aufenthalsdauer 90 Tage
(Touristen, Rentner, Verheiratete) s.o.
Non-Immigrant-Visum "B" Aufenthaltsdauer 90 Tage
Bei Anspruch auf eine Jahrsvisum und bei vorübergehender Beschäftigung.
Jahrsvisum 1 Jahr
Voraussetzungen: In Thailand Ansässige, Verheiratete (wovon ein Partner Thai sein muß) mit Kind, Rentner mit Rentenbescheid, Ausländer, die in Thailand dauerhaft beschäftigt sind und einen Arbeitsvertrag vorweisen können, ...

Wegen ständiger Änderungen im thailändischen Visa-Recht, bitten wir Sie zwecks dataillierter Auskünfte eine der folgenden Vertretungen Thailands anzurufen:

In Deutschland: Bonn-Bad Godesberg (Botschaft)
Tel: 0228/956860
Berlin (Generalkonsulat) Hamburg (Honorarkonsulat)
030/7912231 Tel: 040/24839118
München (Honorarkonsulat Frankfurt (Honorarkonsulat)
Tel: 089/1689788 Tel: 069/20110
In Österreich:
Wien (Botschaft) Wien (Generalkonsulat)
Tel: 0222/348361 Tel: 01/365343
In der Schweiz: Bern (Botschaft)
Tel: 031/3722281
Zürich (Generalkonsulat) Basel (Honorarkonsulat)
Tel: 01/2117060 Tel: 061/2064565

oben!

 

 

Übersetzungen

 

 

 

 
 
www.suedthailand.info