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Noch bis
Mitte der 90er Jahre konnte Thailand nur bis zu 14 Tagen visumfrei
bereist werden. Schon damals ein Hohn. Nun hat sich das geändert und
gilt folgendes:
- bis 30 Tage ohne Visum
- ein noch sechs Monate gültiger Reisepass
- Kinder benötigen ebenfalls einen Reisepass (Kinderausweise
werden nicht akzeptiert.
Wer
die visumfreie Zeit überzieht muss bei der Ausreise im Flughafen mit
einer Strafe bis zu 500 Baht pro Mehrtag rechnen. Bei ein bis zwei Tagen
drücken bei vernünftiger Erklärung die Beamten schon einmal ein Auge
zu.
| Anträge
für Visa und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gibts auf der
Webpage der Deutschen Botschaft in Bangkok. Hier
Klicken! |
Eine
Verlängerung der 30-Tage-Regelung ist möglich: Per Kurzantrag kann bei
der Einwanderungsbehörde in Phuket Town um weitere 30 Tage beantragt
und genehmigt werden. Es empfiehlt sich einen "ordentlichen"
Eindruck zu machen. Kosten 500 Bath. Anschrift:
Phuket Rd., Tel. 212108,
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 8.30-12 Uhr und 13- 16.30 Uhr; oder in Patong,
Taweewong Rd., Nähe Ecke Soi Bangla, zum Strand hin.
Zudem
wird bei einer Reise über die Grenze und wiederholter Einreise die 30
Tage Visafrei-Regelung wieder in Kraft gesetzt. Viele machen das im
Süden bei einem Kurzbesuch in Malaysia.
| Bei
längeren Aufenthalten und Ein- sowie Ausreisen gilt folgendes |
| Touristenvisum "TR"
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Aufenthalsdauer 60 Tage |
| (Touristen, Rentner, Verheiratete)
kann mit brieflicher Begründung beantragt werden. Der Zeitraum
ist aber auch bei einmaliger Aus-/Einreise zu erreichen. |
| Non-Immigrant-Visum
"O" |
Aufenthalsdauer 90 Tage |
| (Touristen, Rentner, Verheiratete)
s.o. |
| Non-Immigrant-Visum
"B" |
Aufenthaltsdauer 90 Tage |
| Bei Anspruch auf eine Jahrsvisum
und bei vorübergehender Beschäftigung. |
| Jahrsvisum |
1 Jahr |
| Voraussetzungen: In Thailand
Ansässige, Verheiratete (wovon ein Partner Thai sein muß) mit
Kind, Rentner mit Rentenbescheid, Ausländer, die in Thailand
dauerhaft beschäftigt sind und einen Arbeitsvertrag vorweisen
können, ... |
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Wegen
ständiger Änderungen im thailändischen Visa-Recht, bitten wir
Sie zwecks dataillierter Auskünfte eine der folgenden
Vertretungen Thailands anzurufen:
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| In
Deutschland: |
Bonn-Bad Godesberg (Botschaft) |
|
Tel: 0228/956860 |
| Berlin (Generalkonsulat) |
Hamburg (Honorarkonsulat) |
| 030/7912231 |
Tel: 040/24839118 |
| München (Honorarkonsulat |
Frankfurt (Honorarkonsulat) |
| Tel: 089/1689788 |
Tel: 069/20110 |
| In
Österreich: |
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| Wien (Botschaft) |
Wien (Generalkonsulat) |
| Tel: 0222/348361 |
Tel: 01/365343 |
| In
der Schweiz: |
Bern (Botschaft) |
|
Tel: 031/3722281 |
| Zürich (Generalkonsulat) |
Basel (Honorarkonsulat) |
| Tel: 01/2117060 |
Tel: 061/2064565 |
oben! |
Übersetzungen

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